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Zurück Erstellt von Ralf Schwalbe

EuGH bekräftigt Cookie-Regelung

In Kürze und ohne weiter auszuholen: Webseiten dürfen Cookies nur dann auf dem Rechner der Nutzer speichern, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Zudem müssen die Nutzer detailliert informiert werden, wenn die Cookie-Daten an Dritte weitergegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun klargestellt.

Mit ihrer Entscheidung beenden die europäischen Richter einen deutschen Sonderweg. Bisher lässt das Telemediengesetz die Speicherung von Cookies zu, wenn die Nutzer nur informiert werden.

Die Ironie an der Geschichte, diese Regelung ist technisch gar nicht so einfach umzusetzen und wird den gewohnten Komfort beim Surfen im Netz weiter einschränken. Lehnt ein Nutzer das Setzen der Cookies ab, kann im Zweifelsfall die Seite nicht besucht werden. Auch kann die Seite dann nicht „speichern“, dass der Nutzer keine Cookies will.

Und um es zynisch werden zu lassen, der EuGH selbst setzt Cookies, auch die bösen Tracking-Cookies ungefragt und ohne Zustimmung! Vielleicht erst mal vor der eigenen Tür kehren?

Mehr zum Thema:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gemischtes-Echo-auf-Cookie-Entscheidung-des-EuGH-4544202.html

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-gerichtshof-cookies-brauchen-aktive-einwilligung-des-nutzers-a-1289439.html

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