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Zurück Erstellt von Jahn Niemeyer

GoogleFonts und meine Rechte, eine eigene Meinung.

Im Januar 2022 fällte das Landgericht München ein Urteil, was uns als Werbeagentur und diverse Betreiber von Webseiten heute als ein Ärgernis verfolgt. In dem konkreten Fall wurden einem Kläger 100€ Schadensersatz zugesprochen, weil er eine Webseite besucht hat, auf der ohne seine Einverständnis GoogleFonts – Schriftarten – zur korrekten Darstellung der Webseite von einem Server in den USA geladen wurden.

An sich – bzw. aus Sicht der DSGVO – ist die Klage wohl berechtigt, und das Gericht mag hier korrekt entschieden haben, nur wurde aus der Bestätigung des Urteils ein gefundenes Fressen für Abmahnanwälte. Es folgt eine Abmahnwelle hier in Deutschland und in Österreich, das Wohlbefinden von Personen, bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mandanten wurde verletzt.

Hier lässt sich vermuten, dass die Mandanten der Abmahnanwälte Personen sind, die den ganzen Tag unterwegs sind, entsprechende Internetseiten ausfindig zu machen. Ziel einer solchen Abmahnung ist dann wohl in den meisten Fällen nicht der Schutz von Personen und ihrer Rechte, sondern Verunsicherung zu säen und die angeschriebenen Betreiber zu einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags zu bringen...

Die Sorgfalt, mit der diese Schreiben aufgesetzt sind, lässt schon mal zu wünschen übrig. Das weiß ich leider aus eigener Erfahrung. In einem Abmahnschreiben bzgl. Google-Schriften auf einer Internetseite wurde explizit auf den Pfad zur Schrift-Datei samt Screenshot hingewiesen. Das Blöde daran: die Schrift liegt lokal auf dem Server – nur im Dateinamen steht noch „google.com“. Es wurde wahrscheinlich nur nach „google.com“ im Quelltext der Internetseite gesucht.

Wichtig ist zu erkennen, wo hier das Problem liegt. Es ist nicht die Tatsache, dass das Landgericht München so geurteilt hat – wie gesagt, das Urteil ist wohl gerechtfertigt. Das Problem ist eher was andere daraus machen.

Das Nachladen von externen Ressourcen ist gängige Praxis, reduziert sowohl den Traffic auf der eigenen Seite als auch den benötigten Speicherplatz. Warum sollen benötigte Schriftarten und weiteres (es hört mit Schriften nicht auf, es geht bei Skripten und Co. weiter) tausendfach vervielfältigt auf diversen Servern abgelegt werden müssen? Es wird einem schon an der Uni im ersten Semester eingebläut: Redundanzen sollen vermieden werden.

Andersherum möchte wohl kein Betreiber einer Internetseite – welche schließlich die Präsentation des Unternehmens oder sich selbst ist – ein weiteres Banner einblenden und die Einwilligung des Besuchers einfordern, Schriften & Co. von externen Quellen nachzuladen.

Gängige Praxis ist zum Beispiel auch, dass die eigene (dynamische) IP-Adresse nicht via VPN o.ä. verschleiert wird. Wenn ich nicht will, dass jemand dieses laut DSGVO personenbezogene Datum liest, muss ich sie selbst maskieren! Die DSGVO ist sinnvoll, aber sie ist nicht global gültig und schützt nicht automatisch. Ich denke: Möchte ich mich selbst und andere schützen, kann ich nicht jegliche Verantwortung dafür abgeben, sondern muss auch selbst etwas dafür tun!

In diesem Sinne schreiben auch wir unsere Partner und Kunden an und weisen auf eventuelle Fallstricke hin.

Text von Jahn Niemeyer

PS: Unter den FAQs von Google steht übrigens derzeit, dass IP-Adressen beim Abruf von GoogleFonts nicht gespeichert werden, nur die Anzahl der Zugriffe wird zu Auswertungszwecken gespeichert.

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